Wappenverwendung
Der Eintrag in ein Wappenregister ist ein rechtssichernder Akt. Sowohl im Kommunalwappenbereich als auch bei den Familienwappen besteht eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten, die sich in direkter Nutzung oder in Abwandlung der offiziellen Reinzeichnungen, mit Hilfe der modernen Medienproduktion oder über traditionsreiche kunsthandwerkliche Techniken realisieren lassen. Als Anregung finden Sie nachfolgend einige Ideen.
Wappenverwendung Kommunalwappen
Die Hauptverwendung des Wappens besteht je nach rechtlicher Regelung des Bundeslandes für Gemeinden, Städte, Ämter oder anderweitig bezeichnete Kommunalkörperschaften in der Nutzung als kommunales Hoheitszeichen, also Wappen, Flagge und Dienstsiegel.
Ist die Kommunalkörperschaft, zum Beispiel ein Ortsteil, nicht berechtigt, ein Wappen als Hoheitszeichen zu führen, kann sie es dennoch im Sinne eines Logos nutzen. Das Führen eines Siegels ist dann jedoch gänzlich ausgeschlossen.
Die Nutzung eines Kommunalwappens dient der Stärkung der Identifikation von Bürgerinnen und Bürgern mit der jeweiligen Kommunalkörperschaft und zumeist auch der Außenwirkung für Tourismus und Wirtschaft. Die konkreten Anwendungen sind sehr vielfältig. Das Wappen ist in der Regel die Basis des jeweiligen Coporate Design.
Grundlage von gelungenen Anwendungen sind hochwertige Reinzeichnungen. Soll eine dauerhafte Qualität sichergestellt werden, sind heute computerfähige digitalisierte Zeichnungen unerlässlich. Unter den Bedingungen vielfältiger Nutzung im kommunalen Bereich fügen sich diese in die modernen Produktionsprozesse der zeitgenössischen Medienindustrie sehr gut ein. Siehe auch unter Qualitätskriterien für Reinzeichnungen.
PDF Anwendungsbeispiele Kommunalwappen
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