×

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Zustimmen

Einstellungen anpassen

Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter Datenschutzeinstellungen widerrufen oder ändern.

Essenzielle Cookies Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Detaillierte Einstellungen anzeigen

Wappen Rechtliches

Kommunalwappen wie z. B. die Wappen von Landkreisen, Ämtern, Städten oder Gemeinden unterstehen den Gesetzen und Kommunalverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Hier ist im Einzelnen geregelt, welche kommunale Körperschaft berechtigt ist, Wappen, Flagge und Dienstsiegel zu führen und welche Gestaltungsregeln gelten.
Als Sonderfall werden seit 2012 Ortsteilwappen in der Ortsteilwappenrolle des HEROLD zu Berlin erfasst. Damit sind sie heraldisch geprüft und registriert, jedoch keine Hoheitszeichen.

Familienwappen bedürfen keiner institutionellen Regulierung. Ebenso wie Handwerks-, Gilde- oder Firmenwappen unterliegen sie keinen anderen gesetzlichen Regelungen als ein Logo. Allerdings empfiehlt sich in Ihrem Interesse als Wappenstifter zum Schutz Ihres Familienwappens die Registrierung in einem anerkannten Wappenregister. Dieses wird in der Regel als sog. Wappenrolle durch einen langjährig tätigen Verein, wie z. B. die Deutsche Wappenrolle durch den Verein HEROLD zu Berlin, gepflegt.

Mit Hilfe des Eintrags schützen Sie sich davor, unwissentlich zum Nachahmer oder unberechtigten Nutzer eines schon vorhandenen Wappens zu werden und auf diese Weise mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Außerdem können Sie so die Veröffentlichung Ihres Wappens eindeutig nachweisen und  Ihrerseits wirksam gegen Nachahmungen vorgehen.

Sämtliche Wappen unterliegen dem Urheberrechtsschutz, der im Urheberrechtsgesetz geregelt ist. In Wappenentwürfen materialisierte Ideen des Urhebers sind unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen ebenso geschützt wie autorisierte Neuzeichnungen älterer Wappen. Vor der Nutzung des Wappens sollte also ein Nutzungsrechtsvertrag zwischen Auftraggeber und Urheber geschlossen werden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich ein Nutzungsrechtsvertrag zu einer Grafikdesignleistung immer auf die konkrete Gestaltung bezieht, die schon im Auftrag klar benannt sein sollte. Im Heraldikbereich kann das zum Beispiel sein: ein Vollwappen oder ein Wappenschild oder ein Damenwappen. Sinnvoll ist auch die Vereinbarung der zu leistenden Ausführung im Auftrag, z.B. Farbzeichnung, Strichzeichnung, Schraffurzeichnung, Grautonzeichnung.
In der Regel sind die übergebenen Reinzeichnungen der konkreten Gestaltung in unveränderter Form zu verwenden. Änderungen auch von Details sind weder im Original noch bei der Reproduktion zulässig.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten, verwenden wir Cookies. Mit einem Klick auf OK können Sie diesen Hinweis verbergen. 

  OK   Details