Wappen Rechtliches

Kommunalwappen wie z. B. die Wappen von Landkreisen, Ämtern, Städten oder Gemeinden unterstehen den Gesetzen und Kommunalverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Hier ist im Einzelnen geregelt, welche kommunale Körperschaft berechtigt ist, Wappen, Flagge und Dienstsiegel zu führen und welche Gestaltungsregeln gelten.
Als Sonderfall werden seit 2012 Ortsteilwappen in der Ortsteilwappenrolle des HEROLD zu Berlin erfasst. Damit sind sie heraldisch geprüft und registriert, jedoch keine Hoheitszeichen.

Familienwappen bedürfen keiner institutionellen Regulierung. Ebenso wie Handwerks-, Gilde- oder Firmenwappen unterliegen sie keinen anderen gesetzlichen Regelungen als ein Logo. Allerdings empfiehlt sich in Ihrem Interesse als Wappenstifter zum Schutz Ihres Familienwappens die Registrierung in einem anerkannten Wappenregister. Dieses wird in der Regel als sog. Wappenrolle durch einen langjährig tätigen Verein, wie z. B. die Deutsche Wappenrolle durch den Verein HEROLD zu Berlin, gepflegt.

Mit Hilfe des Eintrags schützen Sie sich davor, unwissentlich zum Nachahmer oder unberechtigten Nutzer eines schon vorhandenen Wappens zu werden und auf diese Weise mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Außerdem können Sie so die Veröffentlichung Ihres Wappens eindeutig nachweisen und  Ihrerseits wirksam gegen Nachahmungen vorgehen.

Sämtliche Wappen unterliegen dem Urheberrechtsschutz, der im Urheberrechtsgesetz geregelt ist. In Wappenentwürfen materialisierte Ideen des Urhebers sind unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen ebenso geschützt wie autorisierte Neuzeichnungen älterer Wappen. Vor der Nutzung des Wappens sollte also ein Nutzungsrechtsvertrag zwischen Auftraggeber und Urheber geschlossen werden.
 

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